Ja! Flüge von Privatpersonen auf Kostenteilungsbasis unter der Bedingung, dass die direkt anfallenden Kosten von allen Insassen des Luftfahrzeugs, einschließlich des Piloten, geteilt werden (siehe Art. 6 Abs. 4a VO (EU) Nr. 965/ 2012) und die Anzahl der Personen, die die direkten Kosten teilen, auf sechs begrenzt ist.