Welche Kosten dürfen geteilt werden?

Bei geliehenen Fliegern können die reinen Charterkosten und die unmittelbar mit dem Flug verbundenen Nebenkosten wie z.B. GAT, Landegebühren, Abstell/Unterstellgebühren etc. geteilt werden.

Piloten mit einem eigenen Flugzeug, dürfen lediglich die Treibstoffkosten und die oben genannten Nebenkosten teilen.